Der Synodale Weg auf dem Weg zu einer deutschen Nationalkirche (5)

Quelle: FSSPX Aktuell

die Rolle des ZdK

Auch wenn die Entscheidung für den „Synodalen Weg“ von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) getroffen wurde, war sie doch nur mit Zustimmung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) möglich. Letzteres ist allerdings ein wesentliches Element des Prozesses: durch seine Repräsentanz, seine materiellen Mittel, aber vor allem durch seine Mitverantwortung, in Übereinstimmung mit dem von ihm in Anspruch genommenen Begriff.

Bevor das Verhältnis zwischen den beiden Instanzen, die diesen Synodalen Weg durchführen werden, und dem Mechanismus ihrer Zusammenarbeit eingegrenzt wird, ist es erforderlich, das Gepräge des ZdK im Laufe seiner Geschichte kennenzulernen.

Die Entstehung einer katholischen Laienorganisation in Deutschland

Die Revolution vom März 1848 eröffnete den konfessionellen Vereinen eine gewisse Handlungsfreiheit, die ihnen bisher verwehrt war. Am 23. März 1848 gründete Adam Franz Lennig, Domdekan von Mainz, den Piusverein – nach dem Namen des damals regierenden Papstes Pius IX. – für religiöse Freiheit. Diese Initiative verbreitet sich sogleich fast überall, sodass in ganz Deutschland eine ganze Kette von Piusvereinen entsteht.

Die Bewegung ist derart verbreitet, dass bereits im Oktober 1848 eine große Versammlung in Mainz organisiert wird: dies ist der erste Katholikentag. Die Vereine werden sodann zu einem großen Bund zusammengefasst: zum Katholischen Verein Deutschlands. Dieser entsendet sogleich eine Abordnung an die Nationalversammlung, um gegen die Aufhebung der Jesuiten zu protestieren und die Freiheit der katholischen Lehre zu fordern. Der in Bezug auf diese beiden Punkte erzielte Erfolg erregte großes Aufsehen.

Die rasante Entwicklung der Vereinsbewegung und die jährliche Organisation des Katholikentags machten eine gewisse Zentralisierung erforderlich. Im Jahr 1868 wurde ein Zentralkomitee für die Vorbereitung der Katholikentage und die Umsetzung ihrer Beschlüsse gewählt. Seine Leitung wurde Fürst Karl VI. von Löwenstein-Wertheim-Rosenberg anvertraut, der sie 30 Jahre lang wahrnahm. Dieser deutsche Adelige, Mitglied des Reichstags für das Zentrum, der Partei der katholischen Mitte, zweimal verheiratet und zweimal Witwer, nahm 1907 das Dominikanergewand und wurde 1908 zum Priester geweiht.

Bis 1920 folgte ihm Clemens Heidenreich Droste, dessen Nachfolger wiederum Fürst Aloys von Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, der Sohn des Fürsten Karl VI., war, der die Funktion bis 1949 ausübte. Unter dem Hitler-Regime wurde das Komitee aus der Öffentlichkeit verbannt und die Katholikentage ausgesetzt. Sie wurden erst 1948 wieder fortgesetzt. Um die Aussetzung der Katholikentage etwas abzumildern, entstanden während dieser Periode katholische Gruppierungen auf Pfarrei-, Dekanats- sowie städtischer Ebene, die in die Diözesankomitees integriert wurden.

Die neue Form der Nachkriegsjahre: das ZdK

Am Ende des Krieges musste das Zentralkomitee die Diözesankomitees mit den Vereinen auf nationaler Ebene zusammenführen und koordinieren. Diese Integrationsbewegung dauerte acht Jahre (1945-1953): Man musste sich nämlich über den Einfluss der Macht einig werden, die der Episkopat auf das Zentralkomitee ausüben sollte.

Hier begegnet man erneut der üblichen Schwierigkeit, die sich damals durch das Statut der katholischen Aktion ergab. 1952 wurde das Zentralkomitee in Anwesenheit von Kardinal Josef Frings, dem Präsidenten der Bischofskonferenz, gemäß den vom Präsidenten des Zentralkomitees und vom Präsidenten der Bischofskonferenz ausgearbeiteten Statuten gegründet.

Bereits im ersten Paragraphen wurde festgelegt: „Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken ist der von der Autorität der Bischöfe getragene Zusammenschluss der im Laienapostolat der katholischen Kirche in Deutschland tätigen Kräfte“.

Seit 1950 versammeln sich die Katholikentage erneut alle zwei Jahre in unterschiedlichen Städten, unter der Verantwortung des Zentralkomitees des ZdK, das nunmehr von Fürst Karl VII. von Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, dem Sohn von Fürst Aloys, geleitet wird. Er wird bis 1968 im Amt bleiben.

Die Emanzipation der Laien (1967)

Auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil verändert die Neugestaltung der Kirche Rolle und Stellung der Laien von Grund auf. Das Dekret Apostolicam actuositatem über das Laienapostolat erklärt: „Das Apostolat der Laien, das in deren christlicher Berufung selbst seinen Ursprung hat, kann in der Kirche niemals fehlen“ (Nr.1). Der Text erläutert, dass das Laienapostolat nicht aus dem Klerus als Inhaber des Weiheamtes hervorgeht, sondern unmittelbar aus Christus oder der Vereinigung der Laien „mit Christus, dem Haupt“ und als „Beteiligung der Laien am Sendungsauftrag der Kirche“ (Nr. 2 und 3).

Aus diesem Umwälzungsprozess geht das ZdK verändert hervor. Die Definition des ZdK wird erneuert: Während die Statuten von 1952 von einem „von der Autorität der Bischöfe getragene[n] Zusammenschluss“ sprechen, bestimmen die neuen Statuten von 1967 das Zentralkomitee als einen „von der Deutschen Bischofskonferenz anerkannten Zusammenschluss“. Der von der Autorität der Bischöfe getragene und somit von ihr abhängige Zusammenschluss ist zum unabhängigen und eigenverantwortlichen Zusammenschluss des Laienapostolats geworden. Infolgedessen werden die Diözesanvertreter des ZdK nicht mehr von ihren jeweiligen Bischöfen benannt, sondern durch den Diözesanrat oder der ihr entsprechenden Einrichtung (Statuten 1967, § 4).

Die von der Vollversammlung berufenen Einzelpersönlichkeiten bedurften nicht mehr der bischöflichen Zustimmung (Statuten 1967, § 4). Darüber hinaus wechselten die Zuständigkeit und Verantwortung für die Sachreferate von den Bischöfen auf das – neu eingerichtete – Generalsekretariat des ZdK (Statuten 1967, § 11). Schließlich ist die Arbeit des ZdK nicht mehr an das ausdrückliche „Einvernehmen“ mit den Bischöfen gebunden, und seine Entscheidungen sind nicht mehr ihrer „Bestätigung“ unterworfen. Infolgedessen ist die neue Aufgabe des ZdK die Beratung der Bischöfe in Fragen des gesellschaftlichen und kirchlichen Lebens (Statuten 1967, § 2b).

Friedrich Kronenberg, der erste Generalsekretär des Komitees, fasst diese Entwicklung ab 1970 folgendermaßen zusammen: Das ZdK „hat in seiner mehr als einhundertjährigen Geschichte den Wert der Pluralität von Strukturen kennengelernt. Es weiß aus seiner Auseinandersetzung mit dem kirchlichen Integralismus, welchen Wert eine gewisse Autonomie in der eigenen Arbeit hat. Daher wächst heute in besonderer Weise dem ZdK die Aufgabe zu, mit dafür zu sorgen, daß nicht in falsch verstandenen Vorstellungen von Einheit eine strukturelle Uniformierung der Kirche betrieben wird, sondern daß auch hier eine gesunde Pluralität erhalten bleibt."1

  • 1F. Kronenberg., Die katholischen Verbände im Wandel von Kirche u. Gesellschaft, in Gemeinde des Herrn. 83. Deutscher Katholikentag vom 9. September bis 13. September 1970 in Trier, hg. v. Zentralkomitee der deutschen Katholiken (Paderborn 1970) 52-67,66, der diese Aussage nicht wie hier auf das ZdK bezogen, sondern im Blick auf die Verbände formuliert hat.

Die Prägung durch die Würzburger Synode (1975)

Die Würzburger Synode (1971-1975) löste einen neuen Aktualisierungsprozess der Statuten aus, vor allem weil die Durchführung einer alle zwei Jahre stattfindenden gemeinsamen Konferenz von der DBK und dem ZdK beschlossen wurde – was eine Möglichkeit war, die Synode auf praktisch kontinuierliche Weise fortzusetzen. Weitere Veränderungen traten nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 ein, aber auch 1995 und 2001, um auch Personen aus dem Ausland als Mitglieder des ZdK zuzulassen.

Aufgrund der aufeinanderfolgenden Fassungen seiner Statuten bekräftigte das ZdK zunehmend seine Autonomie. Somit werden im Statut von 1975 die Verantwortung und Unabhängigkeit seiner Entscheidungen deutlich zum Ausdruck gebracht:

„1. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken ist ein Zusammenschluss von Vertretern der Diözesanräte und der katholischen Verbände sowie von Institutionen des Laienapostolats und von weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft. 2. Es ist das von der Deutschen Bischofskonferenz anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26) zur Koordinierung der Kräfte des Laienapostolats und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Kirche. 3. Die Mitglieder des Zentralkomitees fassen ihre Entschlüsse in eigener Verantwortung und sind dabei von Beschlüssen anderer Gremien unabhängig.“ (§ 1 Statut 1975).

Was bleibt in dieser Institution noch katholisch? Hauptsächlich zwei Punkte: 1) Jede Änderung des von der Vollversammlung ausgearbeiteten Statuts benötigt die Genehmigung der Deutschen Bischofskonferenz. 2) Der von der Vollversammlung gewählte Präsident muss von der Bischofskonferenz bestätigt werden. Dieser letzte Punkt ist nicht nur theoretisch gemeint, denn es ist mindestens einmal vorgekommen, dass ein empfohlener Präsident von der DBK nicht zugelassen wurde.

Eine Art „katholische“ politische Partei

Heute ist das ZdK die offizielle Struktur geworden, die eine wirkliche Vertretung der Katholiken im öffentlichen Raum Deutschlands sicherstellt. Es nimmt regelmäßig an den Beratungen der politischen Parteien teil und greift in die gesellschaftlichen Debatten ein. Somit ist es in gewisser Weise die politische Partei der Kirche, die aber „laienmäßig“ unabhängig von ihr ist.

Diese Entwicklung kommt einerseits durch die Persönlichkeit der Leiter des ZdK zum Ausdruck. Seit 1968 gingen alle sieben Präsidenten, die sich im Amt ablösten, aus der politischen Mitte hervor, insbesondere der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) oder ihrer bayerischen Schwesterpartei Christlich Soziale Union (CSU).

Andererseits setzt sich das ZdK – laut den derzeit geltenden Statuten von 2001 – aus katholischen Verbänden und Institutionen, aus Diözesanräten, aber auch aus Persönlichkeiten aus der Welt der Wissenschaft, der Kirche und der Gesellschaft zusammen. Die Verbände stellen 97 Delegierte auf, die Diözesanräte 84, und gemeinsam wählen sie 45 Persönlichkeiten. Heute sind fast die Hälfte dieser Personen aktive Mitglieder politischer Parteien: CDU, CSU, die Grünen und die Sozialdemokratische Partei (SPD). Dies vermittelt eine Vorstellung über die Tendenz der Mitglieder des Komitees, denn „wie die Gewählten, so die Wähler“.

Diese Zusammensetzung mag eine Erklärung für die äußerst fortschrittlichen Positionen des ZdK über die katholische Moral sein. Um einige Beispiele dafür zu nennen:

1998 unterstützte das Komitee Gruppen, die der Enzyklika Humane Vitae feindlich begegneten, besonders den Verein Donum Vitae, der vor jeder Abtreibung Beratungsscheine aushändigte, was von Johannes Paul II. untersagt wurde. Doch diese Unterstützung besteht noch immer. Im November 2012 empfahl das ZdK die Zulassung geschiedener und wiederverheirateter Katholiken zur Kommunion. Im Mai 2015 plädierte es für die Segnung homosexueller Paare.

Im Dezember 2017 nahm das ZdK die sieben „Osnabrücker Thesen“ über die Frage von „Frauen in kirchlichen Ämtern“ an. Diese, im Laufe eines ökumenischen Kongresses ausgearbeiteten Thesen behaupteten: „Nicht der Zugang von Frauen zu den kirchlichen Ämtern und Diensten ist begründungspflichtig, sondern deren Ausschluss. Die Diskussion darüber, ob Gott eine unveränderliche Anweisung gegeben habe, wie oder durch wen Gott durch das kirchliche Amt bezeugt werden soll, kann und muss offen bleiben“. 2019 wird die Forderung nach einem Zugang der Frauen zu allen kirchlichen Funktionen erneut bekräftigt.

Die Teilhabe des ZdK am Synodalen Weg

Am 23. und 24. November 2018 gibt die Vollversammlung des ZdK einen Beschluss über die MHG-Studie (siehe vorhergehenden Artikel) mit dem Titel „Entschlossenes gemeinsames Handeln, jetzt!“ heraus. Dieser Beschluss bedauert die Zaghaftigkeit der DBK sowie die radikale Unzulänglichkeit der zwei Monate zuvor in Fulda getroffenen Maßnahmen. Er scheut sich nicht zu behaupten:

„Innerkirchliche, klerikalistische Machtstrukturen müssen zeitnah aufgebrochen werden, denn das Problem liegt im System! (…) Es braucht endlich Veränderungen. Deshalb fordern wir:

- Trennung von Exekutive und Judikative im Kirchenrecht. Wir fordern eine unabhängige kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit für den Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.

- Um eine umfassende Transparenz zu schaffen und der von Papst Franziskus beschriebenen Klerikalisierung entgegenzuwirken ist eine gleichberechtigte Teilhabe von Laien und Geweihten an Leitung von Kirche zu schaffen.

- Frauen und Männer in Kirche gleich zu stellen und daher Frauen Zugang zu allen kirchlichen Ämtern zu gewähren.

- Sich aktiv dafür einzusetzen, den Pflichtzölibat abzuschaffen.

- In der kirchlichen Sexualmoral die vielfältigen Lebensformen und Lebenswirklichkeiten positiv anzuerkennen. [Im Sinne von: die gesamte LGBT-Agenda zu übernehmen].

- die Verantwortung und Entscheidungskompetenz aller Getauften und Geweihten auf allen Ebenen für die Kirche zu verwirklichen.“

„Wir fordern die deutschen Bischöfe auf, offensiv – gemeinsam mit engagierten Laien (Frauen und Männern) – u.a. in den Gremien der Mitverantwortung die anstehenden Fragen zu beraten und Konsequenzen zu ziehen.

Das ZdK ist bereit, sich in den notwendigen Reformprozess engagiert einzubringen. Eine Besänftigungs- und Beschäftigungstherapie für das Volk Gottes ist jedoch nicht angesagt. Es braucht jetzt ein mutiges und zielorientiertes gemeinsames Handeln!“ Diese Forderungen wurden der DBK bei einer gemeinsamen Konferenz vorgelegt.

Als am 13. März 2019 in Lingen die Entscheidung zur Einleitung eines Synodalen Weges angekündigt wurde, war das ZdK vorab konsultiert worden. Sein Präsident Thomas Sternberg akzeptierte die Mitwirkung nur unter der ausdrücklichen Bedingung, dass die Prozesse „verbindlich“ seien, wie die Pressemitteilung des ZdK vom 14. März 2019 präzisiert. Am 22. März gab das Präsidium des ZdK dazu folgende Erläuterungen:

„In die [Vorbereitungs-]Foren des ‚Synodalen Wegs‘ sollen Personen zur Vorbereitung eines verbindlichen Formats der entscheidungsbezogenen Zusammenarbeit berufen werden. Es soll keine Doppelstrukturen im Hinblick auf die Gemeinsame Konferenz geben, vielmehr ist eine Klärung erforderlich, wie die Prozesse rund um den ‚Synodalen Weg‘ mit der Gemeinsamen Konferenz zusammenhängen. An diesem Prozess soll sich das ZdK gleichberechtigt auf Augenhöhe beteiligen. Die Geschäftsordnung muss gemeinsam von ZdK und DBK erarbeitet werden.“

Schließlich verabschiedet die Vollversammlung des ZdK vom 10. und 11. Mai 2019 folgenden Beschluss:

„Die ZdK-Vollversammlung begrüßt den Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz, gemeinsam mit dem ZdK einen verbindlichen „Synodalen Weg“ zu gestalten und nimmt die Beschlüsse von Präsidium und Hauptausschuss zustimmend zur Kenntnis. Sie bekräftigt den Beschluss der Vollversammlung vom 24. November 2018 ‚Entschlossenes gemeinsames Handeln, jetzt!‘.

Sie beauftragt das Präsidium und den Hauptausschuss, auf dieser Grundlage die Planungen mit der Deutschen Bischofskonferenz in verbindlicher Zusammenarbeit und unter gemeinsamer Leitung fortzusetzen. Die ZdK-Vollversammlung beauftragt das Präsidium und den Hauptausschuss, ein Forum parallel zu den bereits von der DBK vorgeschlagenen Foren zum Thema ‚Zugang von Frauen zu Weiheämtern‘ einzurichten.“

Es besteht kein Zweifel: Die engagierten Katholiken in Deutschland befinden sich bereits auf dem Weg zu einer neuen Nationalkirche, zu der sie mit großen Schritten voranschreiten. Sie betrachten sich als Vorkämpfer eines radikalen Umbaus der Verfassung der Kirche, die in ihren Augen obsolet geworden ist. Die Geschichte wird ihnen Recht geben, sind sie überzeugt. Das Synodale System dient ihnen als Waffe zu einer massiven Zerstörung der heiligen Hierarchie, um auf eine totale Demokratisierung der Kirche hinauszulaufen.

Die Amazonassynode könnte lediglich ein Versuchsballon für das gewesen sein, was sich unter der Leitung der DBK und des ZdK nun vorbereitet.

Fortsetzung folgt…