Der Synodale Weg auf dem Weg zu einer deutschen Nationalkirche (3)

Quelle: FSSPX Aktuell

(3) die Würzburger Synode

Der erste Artikel dieser Reihe gab einen historischen Überblick über die Kirche in Deutschland. Der zweite schilderte das „holländische Pastoralkonzil“, das mit einem 50-jährigen Vorsprung die Eingrenzung des priesterlichen Zölibats gefordert hatte.

Nun ist es an der Zeit, die Würzburger Synode in Bayern in Angriff zu nehmen, die zwischen 1971 und 1975 stattfand. Sie profitierte von der niederländischen Erfahrung und wurde zum Vorläufer des Synodalen Weges, der am ersten Adventsonntag 2019 eröffnet wurde.

Die Geburt der Synode

Die Initiative zur Durchführung der Synode kam von der Basis. Am 9. Oktober 1968 forderte die Christliche Arbeiterjugend (CAJ) – das Pendant zur französischen Jeunesse Ouvrière Catholique (JOC) – die Durchführung einer „Pastoralsynode“ nach dem Vorbild des damals sich gerade im Gang befindlichen holländischen Pastoralkonzils. Der vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) – der Dachorganisation der katholischen Jugendbewegungen in Deutschland – angenommene Vorschlag wurde daraufhin der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) empfohlen.

Im Februar 1969 stimmte die DBK für eine Resolution zur Einberufung einer „gemeinsamen“ Synode der Diözesen der Bundesrepublik Deutschland. Durch diese Vorgehensweise wurde vermieden, diese Synode als ein Sonderkonzil der Kirche von Deutschland zu präsentieren, für das die vorherige Zustimmung und die Einberufung durch Rom sowie die Genehmigung all seiner Dokumente nötig gewesen wäre. Der Synodale Weg von heute übernimmt daher lediglich eine alte Idee, um die gleichen Hindernisse zu vermeiden.

Statutenentwürfe für die künftige deutsche Synode wurden erarbeitet, öffentlich debattiert und sodann zwischen August und November 1969 bestätigt.

Die Statuten der Würzburger Synode

Die deutsche Synode nahm Statuten an, die starke Ähnlichkeiten mit denen des holländischen Pastoralkonzils aufwiesen. Das Ziel wird in Artikel 1 festgelegt: „Die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland hat die Aufgabe, in ihrem Bereich die Verwirklichung der Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils zu fördern und zur Gestaltung des christlichen Lebens gemäß dem Glauben der Kirche beizutragen“.

Artikel 2 ist den Mitgliedern der Synode gewidmet. Diese setzt sich wie folgt zusammen: 58 Bischöfe sind Mitglieder von Rechts wegen (22 Diözesanbischöfe und 36 Weihbischöfe); 154 Mitglieder werden gewählt, wobei jede der 22 Diözesen des Landes sieben Vertreter schickt (drei Priester und vier Laien, Männer oder Frauen), das sind insgesamt 66 Priester und 88 Laien, die von ebenso vielen Diözesanräten gewählt werden, die wiederum aus Priestern, Ordensleuten und Laien zusammengesetzt sind. Hinzu kommen 40, vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gewählte Laien sowie Vertreter unterschiedlicher katholischer Bewegungen; 40 von der DBK gewählte Mitglieder (Experten und Laien); 22 Ordensleute (zehn Männer, zehn Frauen und zwei Ordensbrüder, die von den jeweiligen Ordensmitgliedern gewählt wurden). Insgesamt zählt die Versammlung 314 Mitglieder.

Artikel 4 sieht die Teilnahme nichtkatholischer Gemeinschaften als Beobachter vor, und Artikel 5 definiert die Beschaffenheit und die Funktionsweise der Vollversammlung: „Die Vollversammlung ist als Versammlung aller Mitglieder das beschließende Organ der Synode. Alle Mitglieder haben gleiches beschließendes Stimmrecht“.

Das Präsidium (Artikel 6) besteht aus dem Präsidenten, dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz – Kardinal Julius Döpfner – und vier Vizepräsidenten: ein Bischof, ein Priester und zwei Laien (ein Mann und eine Frau), die alle von den Mitgliedern der Synode gewählt werden.

Die Beschlüsse der Vollversammlung werden mit der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Allerdings hat die DBK ein Vetorecht, um die Abstimmung über einen Antrag verhindern zu können, die der katholischen Lehre widersprechen würde, oder über eine Entschließung, die der Disziplin widerspräche. Die Statuten wurden im Februar 1970 vom Heiligen Stuhl genehmigt.

Die diskutierten Themen

Die Vorbereitungskommission hatte die Themen, die die Diskussionsinhalte bereitstellen sollten, in zehn große Kategorien eingeordnet: Glaubenssituation und Verkündigung; Gottesdienst, Sakramente, Spiritualität; christliche Diakonie; Ehe und Familie; gesellschaftliche Aufgaben der Kirche; Erziehung, Bildung, Information; Charismen, Dienste, Ämter; Formen der Mitverantwortung in der Kirche; Ordnung pastoraler Strukturen; gesamtkirchliche und ökumenische Kooperation.

Die in der Vollversammlung vorgestellten und diskutierten Dokumente wurden von einer Vorbereitungskommission ausgearbeitet, nachdem die Gesamtheit der Katholiken befragt worden war, die innerhalb jeder Pfarrei oder Gemeinschaft teilnehmen wollten.

Die Durchführung der Synode

Die Synode versammelte sich auf acht jeweils fünftägigen Plenarsitzungen zwischen 1971 und 1975. Auf der zweiten Sitzung kam es zu einem ernsthaften Zwischenfall. Die Versammlung verständigte sich darauf, sich für die Befähigung von Laien – Mann oder Frau – auszusprechen, während der Messe zu predigen. Es gab heftige Widerstände, und Rom intervenierte, um den vorgeschlagenen Text zu rügen und zugleich ein Hintertürchen offen zu lassen. Die Synode bestand jedoch in ihrer Entschließung darauf und wollte den römischen Eingriff nicht berücksichtigen. So verließen einige, darunter ein gewisser Joseph Ratzinger, die Debatten.

Letztlich behielt Rom das Prinzip bei, dass einzig die Kleriker die Befugnis besitzen, um während der Messe zu predigen, räumte jedoch – ad experimentum für vier Jahre – den Laien die Möglichkeit ein, unter bestimmten Umständen und auf angemessene Weise zu predigen. Die deutschen Bischöfe schränkten diese Genehmigung ein wenig ein.

Ergebnis und Entscheidungen

Die Generalversammlung erließ 18 Beschlüsse von jeweils unterschiedlicher Autorität und Rechtsverbindlichkeit. Es handelt sich dabei um Voten, Anordnungen und Empfehlungen.

In der Kategorie der Anordnungen wird beschlossen, dass Frauen Zugang zu leitenden Positionen in den Diözesen haben sollen; außerdem wird beschlossen, einen Priesterrat sowie einen Katholikenrat in allen Diözesen einzurichten. – Diese Feminisierung wird exzessiv betrieben, indem die Bischöfe regelmäßig Pastoralassistentinnen mit dem Titel "Seelsorgerinnen" ernennen, die im Dienstverhältnis sogar Befehlsgewalt über Priester haben können, die nicht mehr als lediglich Spender der Sakramente sind.

In der Kategorie der Empfehlungen werden die Ausarbeitung von Richtlinien und Laufbahnordnungen für pastorale Laiendienste sowie die Suche nach einer wirksamen Form der Mitgliedschaft der katholischen Kirche im Ökumenischen Rat der Kirchen aufgeführt. – Was die Kirche auf die Ebene der anderen Religionen oder protestantischen Sekten herabstuft.

In der Kategorie der Voten, die dem Heiligen Stuhl vorgelegt wurden, werden die Ernennung von Frauen zum Lektoren- und Akolytendienst, die Zulassung von Frauen zum Diakonat und die Durchführung einer gemeinsamen Synode alle zehn Jahre aufgeführt. – Heute ist der Zugang von Frauen zum Lektorat und zum Akolytat längst erreicht …

Fazit

Nach der gefährlichen Erfahrung mit dem holländischen Pastoralkonzil äußerten sich Rom und der deutsche Episkopat bedachtsam. Der Vatikan hatte eine Mehrheit von Klerikern in der Versammlung gefordert. Die deutschen Bischöfe legten ihr Veto bei der Diskussion über die Weihe von viri probati – verheiratete Männer reifen Alters – ein. Doch die Dokumente der Synode zeugen davon, wie die fortschrittlichen Theologen und die schärfsten Progressisten schädliche Ergebnisse erzielten.

Neben den vorgestellten Beschlüssen oder Voten entschieden die Teilnehmer, ein regelmäßiges Treffen zwischen der DBK und den Laien des ZdK einzuführen, um den Geist der Synode nach deren Beendigung fortzuführen. Im Gegensatz zu den Holländern, deren Versuch letztendlich von Rom gestoppt wurde, hatten die Deutschen es also geschafft, eine „permanente Synode“ einzurichten.

Bei dem Synodalen Weg, der vor kurzem begonnen hat, handelt es sich um die Verlängerung der Würzburger Synode. Schon wiederholen sich die gleichen Mechanismen. Nur die Zeit hat sich verändert: wir befinden uns nicht mehr in den siebziger Jahren, sondern in der Zeit nach der Amazonassynode …

Fortsetzung folgt.