Der Synodale Weg auf dem Weg zu einer deutschen Nationalkirche (2)

Quelle: FSSPX Aktuell

(2) Das holländische Konzil

Der erste Artikel gab einen historischen Überblick über die Kirche in Deutschland und rief die Erinnerung an die kurz nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil von 1971 bis 1975 durchgeführte Tagung in Würzburg, die „Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland“, wach. Wobei sich diese Synode von einem Vorbild inspirieren lassen konnte: von dem „Konzil“, das von 1966 bis 1970 in den Niederlanden organisiert wurde. Es empfiehlt sich, dessen Lehren zu untersuchen, um den Synodalen Weg zu verstehen, zu dessen Eröffnung am 1. Dezember 2019 sich die deutschen Bischöfe entschlossen hatten.

Ein „Konzil“ in Holland

Noch vor Ablauf des Zweiten Vatikanischen Konzils starten die holländischen Bischöfe auf Betreiben von Kardinal Alfrink, einem der Hauptakteure der progressiven Mehrheit sowie Erzbischof von Utrecht, eine umfassende Befragung aller Katholiken des Landes. Dieser Initiative verleihen sie den Namen „Pastoralkonzil der niederländischen Kirchenprovinz“.

Eine passende Bezeichnung

Einer der Organisatoren dieser Veranstaltung, der Franziskaner Walter Goddijn, der sich als Vorhut des konziliaren „aggiornamento“ in den Niederlanden verstand, berichtete, dass das Wort Konzil nicht zufällig verwendet wurde: „Die römischen Behörden waren ziemlich beunruhigt darüber, dass wir das Wort Konzil verwenden. Die Kirchenrechtsexperten stellten in Abrede, dass wir von einem „Provinz“-Konzil sprechen konnten, das eine kanonische Bedeutung habe. Daher wollten wir das Wort Konzil beibehalten und definierten es als ein pastorales“.

Ein Zweites Vatikanum auf lokaler Ebene

Zwei Tage nach der Eröffnung des Pastoralkonzils erklärte Kardinal Alfrink, worum es sich handelte: „Das Pastoralkonzil der niederländischen Kirchenprovinz, das am 27 November [1966] begonnen hat, ist tatsächlich etwas Neues. In Anlehnung an das Zweite Vatikanische Konzil möchte es weniger juristisch als pastoral sein. Die Bischöfe haben die gesamte kirchliche Gemeinschaft zu einer kollektiven Beratung über das aufgerufen, was die Kirche heute in der niederländischen Situation benötigt.“

Das Ziel bestand für die Bischöfe darin, „kostbare Informationen über das Leben der Gläubigen zur Verfügung zu stellen, um sich an die Ausübung ihrer pastoralen Aufgabe besser anzupassen“. Und für die Gläubigen ging es darum, „der ganzen Gemeinschaft und jedem Gläubigen persönlich ihre christliche Verantwortung für das Wohl der Kirche in der Welt von heute bewusst zu machen“.

Das „konziliare“ Gefüge

Dieses Pastoralkonzil wurde von einem Zentralkomitee kontrolliert, das zunächst aus elf Mitgliedern (zwei Bischöfe, ein Priester, eine Ordensfrau, vier Laien, darunter eine Frau, sowie drei Ordensmänner) bestand, die sodann auf sechs Mitglieder reduziert wurden (Kardinal Alfrink, drei Priester sowie drei Laien). Ihm war ein Rat mit sieben Mitgliedern (drei Priester und vier Laien – zwei Männer und zwei Frauen) angeschlossen. Diese Organe gewährleisteten die Organisation und Vorbereitung von „Konzils“-Sitzungen.

Das oberste Organ des Konzils

Das oberste Organ war die Vollversammlung, die sich nach mehreren Versuchen aus den acht Bischöfen von Holland zusammensetzte, die das Präsidium bildeten, fünf Mitgliedern des Zentralkomitees, die das Konzilsbüro bildeten, sowie drei vom Klerus gewählten Priestern pro Diözese, sieben von den Pastoralräten gewählten Laien pro Diözese, zehn Ordensmännern oder Ordensfrauen, die unter den verschiedenen Orden oder Kongregationen ausgewählt wurden, und nicht zu vergessen, den Vertretern der anderen Glaubensgemeinschaften (mit beratender, aber nicht entscheidender Stimme) und dann noch 15 Mitgliedern, die vom Episkopat auf Vorschlag des Zentralkomitees zeitweise ernannt werden konnten.

Die Gesamtanzahl der Teilnehmer mit Stimmrecht war auf 109 festgesetzt, und jeder war gleichwertig: Bischof, Priester, Ordensangehöriger und Laie waren alle auf Augenhöhe.

Die geschwächte Autorität

In einer derartigen Versammlung, bei der die Anzahl der Teilnehmer zum Gesetz wird, war die Frage nach der Autorität die erste, mit der man sich befasste. Dies wurde in einem von Kardinal Alfrink an Papst Paul VI. gesandten Bericht dargelegt: „Wie es sich gehört, hat das Pastoralkonzil seine erste Vollversammlung der Frage nach der Autorität gewidmet. Diese Sitzung hat den Wunsch nach einer Autorität betont, die einen Dialog und eine gemeinsame Betrachtung zu führen versteht – die sich nicht so sehr auf die Vorrangstellung des Amtes als auf die persönlichen Fähigkeiten stützt –, die durch Anregung zur Mitverantwortung und Freiheit aller und jedes einzelnen aufruft, die sich an das persönliche Engagement wendet, statt dieses durch klerikale Formalismen zu ersticken“. Dies ist die, sehr demokratische, Vorgehensweise, die verfolgt werden wird.

Die Bedeutung der konziliaren Beratungen

In Holland wie auch in Rom stellte sich die Frage nach der Bedeutung, die den von der Vollversammlung verabschiedeten Dokumenten zuzuschreiben sei. Kardinal Alfrink äußerte sich darüber bei der Eröffnungsansprache zur dritten Sitzungsperiode. Denen, die ihm entgegenhielten, „dass es nicht in Frage kommt, gemeinsam zu entscheiden“, antwortete er: „Ich wage nicht zu behaupten, dass diese Äußerung von einer genauen Vorstellung der Dinge zeugt. Ist es nicht, im Gegenteil, unser Ziel, gemeinsam zu erfolgreichen Ergebnissen und Entscheidungen zu kommen, indem wir gemeinsam nachdenken? Unter diesen Umständen ist die konkrete Art und Weise, mit der eine Entscheidung ihre genaue juristische Form letztendlich annimmt, meiner Meinung nach zweitrangig“.

Heute sagt Kardinal Marx nichts anderes.

Der Ablauf des Pastoralkonzils

Vor jeder Sitzungsperiode präsentieren ad hoc einberufene Expertenkommissionen Berichte mit praktischen Empfehlungen. Die Bischöfe genehmigen die Publikation, was aber nicht bedeutet, dass sie ihrem Inhalt zustimmen. Die Vorschläge werden sodann in unterschiedlichen Kommissionen offen diskutiert. Das Ergebnis wird in einem allgemeinen Bericht zusammengefasst, der den Teilnehmern an den Vollversammlungen zur Abstimmung vorgelegt wird.

Nach zwei Jahren der Vorbereitung fand das holländische Pastoralkonzil im Rhythmus von zwei Sitzungsperioden jährlich zwischen 1968 und 1970 statt. Die vier ersten Sessionen spielten sich in Anwesenheit des Nuntius Angelo Felici ab, der bei der fünften Session (4. bis 7. Januar 1970) nicht erschien.

Die Ergebnisse der konziliaren Debatten und „Beschlüsse“

Zwei Ergebnisse verdienen, erwähnt zu werden, weil sie im Zusammenhang mit dem Pontifikat von Franziskus, der Amazonassynode und dem deutschen Synodalen Weg stehen.

Die Empfehlungen des Pastoralkonzils zu Humane Vitae

Die Lehre von Papst Paul VI. über die Ehe und Geburtenregelung wurde unterschiedlich aufgenommen und in der Praxis ihrer Bedeutung und Kraft entleert. Am 11. Juni 1969 erklärte Kardinal Alfrink, wie er umgangen wurde: „In der internationalen Presse hat man zuweilen hervorgehoben, dass unser Konzil das päpstliche Dokument ablehne. Die Realität sieht jedoch ganz anders aus. In Holland gibt es, wie übrigens in der ganzen Kirche, diejenigen, die die Enzyklika ohne Vorbehalte annehmen, und diejenigen, die einige Schwierigkeiten haben, alle Teile des Dokuments zu akzeptieren. Das Konzil hat daher verlangt, dass man den Dialog über verschiedene Aspekte der Enzyklika fortsetze – entweder unter holländischen Katholiken oder unserer Gemeinschaft und den anderen Teilen der Kirche und dem Papst. Insofern hat das Konzil bestätigt, dass die in der Enzyklika angeführten Gründe nicht überzeugend sind, um eine allgemeine und absolute Verurteilung der künstlichen Empfängnisverhütungsmittel auszusprechen. (…) Das Konzil forderte, dass der Wert des aufrichtigen persönlichen Gewissens anerkannt werde.“

Somit meint also ein hauptsächlich aus Laien zusammengesetztes „Konzil“, dass das Lehramt in Schach gehalten werden kann, weil es keine „überzeugenden“ Argumente vorbringen würde. Die Autorität wird nur dann ausgeübt, wenn die Untertanen wirklich gehorchen wollen – die päpstliche Autorität macht da keine Ausnahme. Das individuelle Gewissen hat Priorität vor jeglicher anderen Autorität, was bedeutet, damit eines der naturgegebenen Fundamente des gesellschaftlichen Lebens zu untergraben. Das ist der 1910 vom heiligen Papst Pius X. verurteilte Irrtum des Sillon...

Zur Entlastung des holländischen Pastoralkonzils muss zugestanden werden, dass es nur dem Beispiel folgte, das insbesondere die Episkopate – in chronologischer Reihenfolge – Belgiens, Deutschlands, Hollands, Englands, Österreichs, Kanadas und Frankreichs vorgegeben hatten, die den Weg bereitet hatten.

Die Sorge Pauls VI.

Die Infragestellung des priesterlichen Zölibats war durch ihr Ausmaß und die durch sie hervorgerufenen Reaktionen noch gravierender, und sie war eines der Hauptthemen des Pastoralkonzils. Die allgemeine Zusammenfassung, die als Diskussionsgrundlage dienen sollte, attackierte die Tradition ebenso wie die göttliche Einsetzung der Kirche. Als Paul VI. sich dessen bewusst wurde, richtete er am 24. Dezember 1969 einen handschriftlichen Brief an die Bischöfe der Niederlande. Professor Romano Amerio kommentiert: „Daraus ist der eigentümliche Wesenszug jenes Pontifikats ersichtlich, der darin besteht, daß das Auge den Schaden und den Irrtum wohl erblickt, doch die Hand weder mit Heilmittel noch mit dem Kauterium oder dem Skalpell gegen das Übel angeht, um es zu beheben. Paul VI. ‚kann nicht verhehlen, wir übersetzen, daß die Berichte über gewisse Projekte, die vom Episkopat als Diskussionsgrundlage zugelassen worden sind, sowie gewisse dort vorkommende doktrinale Aussagen ihn bestürzen und seines Erachtens ernsthafte Vorbehalte verdienen‘.“

Der Papst hinterfragt die Repräsentativität der bei dieser Versammlung anwesenden holländischen Katholiken. Er ist zudem „‚fassunglos‘ über die Tatsache, daß Vatikanum II dort ‚äußerst selten‘ zitiert wird, daß Denken und Planen der holländischen Versammlung keineswegs in Einklang zu stehen scheinen mit den konziliaren und päpstlichen Dokumenten. Insbesondere werden die Mission der Kirche dort als rein irdisch und das Priestertum als eine von der Gemeinschaft übertragene Aufgabe dargestellt. Das Priestertum wird vom Zölibat losgelöst und den Frauen zuerkannt, der Papst lediglich erwähnt, um seine Stellung und die ihm von Christus anvertrauten Vollmachten auf ein Minimum herabzusetzen.“ (Romano Amerio, Iota Unum, Canisius-Werk e.V., 2000, S. 147).

Das Zweite Vatikanische Konzil war von den Kräften, die es selbst freigesetzt und ermuntert hatte, bereits überholt. Sprachlos schlägt Paul VI. keine andere Lösung als diejenige vor, die Bischöfe zu ermahnen, ihre Autorität mit dem Ziel zu bekräftigen, die Schwierigkeiten zu überwinden. Doch die Bischöfe waren dieser Autorität bereits beraubt. In Wirklichkeit war es vermittels der Autorität der Bischöfe, die beiseitegeschoben wurde und über keinerlei Stabilität verfügte, ja gerade die Autorität des Papstes, die angegriffen wurde.

Der priesterliche Zölibat und die Ämter für Frauen

Von den vom allgemeinen Bericht gemachten Vorschlägen waren zwei Empfehlungen besonders kühn.

Unter dem Titel „Neue Formen des Amtes. Neue in das Amt eingesetzte Personen“ eröffnete der vierte Vorschlag die Diskussion und sodann eine Abstimmung über die Frau und das Amt. Zitat: „Es ist wichtig, die Integration der Frau in alle kirchlichen Aufgaben zu verfolgen, bei denen ihre Ernennung keine oder nur wenige Probleme verursachen. Die künftige Entwicklung muss sich an dieser Norm orientieren, dass die Frau alle kirchlichen Funktionen ausüben kann, einschließlich des Vorsitzes der Eucharistie. (…) Eine Umfrage sollte sich damit befassen, um herauszufinden, ob die Gemeinschaft die Frau im priesterlichen Amt annehme, und um - mit größerer Genauigkeit – die Motive einschätzen zu können, die noch immer einen gewissen Widerstand gegenüber dieser Entwicklung bewirken“. Die Abstimmungsergebnisse sprechen für sich: 72 Stimmen dafür (darunter ein Bischof), acht Stimmen dagegen (darunter vier Bischöfe), bei 24 Enthaltungen (darunter drei Bischöfe).

Der andere besonders kühne Vorschlag ging von der fünften Empfehlung aus über die „Probleme in Bezug auf die Lebensweise des Priesters“. Nachdem man an den Wert des Zölibats erinnert hatte, wurde die Trennung von Priestertum und Zölibat folgendermaßen vorgeschlagen:

„Den zukünftigen Priestern wird der Zölibat zur Ausübung des Priestertums nicht mehr als Bedingung gestellt werden.“ 90 Stimmen dafür, 6 dagegen, 2 leere Stimmzettel und 8 Enthaltungen (die acht Bischöfe);

„Den Priestern, die vorhaben zu heiraten oder es bereits sind, wird die Möglichkeit angeboten, die Ausübung ihres Priestertums fortzuführen oder sie dort zu reintegrieren.“ 86 dafür, 3 dagegen, 8 leere Stimmzettel, der Episkopat enthielt sich;

„Den verheirateten Personen wird die Möglichkeit angeboten, zur Ausübung des Priestertums zugelassen zu werden.“ 94 dafür, 1 dagegen, 2 leere Stimmzettel, die Bischöfe enthielten sich.

„Die Zölibatsverpflichtung als Bedingung zur Ausübung des Priestertums muss abgeschafft werden.“ 93 dafür, 2 dagegen, 3 leere Stimmzettel, die Bischöfe enthielten sich.

Die letzte Wahl verlangte von den Bischöfen, alle diese Punkte in einem angemessenen Zeitraum umzusetzen: 79 dafür, 6 dagegen, 4 leere Stimmzettel, der Episkopat enthielt sich.

Nach diesem jämmerlichen Spektakel, bei dem die Nachfolger der Apostel durch ihre Stimmenthaltung sowie durch ihre Unfähigkeit geglänzt hatten, die Heiligkeit des Priesteramts zu verteidigen, veröffentlichten die holländischen Bischöfe am 21. Januar 1970 eine Verlautbarung. Zunächst erklärten sie: „Die Bischöfe tragen die ihnen seitens der Kirche anvertraute Verantwortung, doch zugleich tragen sie die Verantwortung der Universalen Kirche. Dies ist der wahre Inhalt der Kollegialität, wie er durch das Zweite Vatikanische Konzil ans Licht gebracht wurde“.

Sie fuhren fort: „Die Bischöfe sind der Ansicht, dass es für ihre Gemeinschaft gut wäre, dass man in der lateinischen Kirche neben Priestern, die im frei gewählten Zölibat leben, verheiratete Priester insofern zulassen könne, als diese verheirateten Männer zu Priestern geweiht werden könnten und in bestimmten Fällen verheiratete Priester in das Priestertum unter bestimmten Bedingungen reintegriert werden könnten.“ Auf diese Weise hatten die Bischöfe die Information nicht nur an Rom übermittelt, sondern sich diese zu eigen gemacht.

Paul VI. zeigte sich angeschlagen. Bereits am 1. Februar hielt er auf dem Petersplatz eine Ansprache, in der er den „heiligen Zölibat des Priesters“, „das entscheidende Gesetz unserer lateinischen Kirche“, mitreißend würdigte. Am Folgetag kam er in einem Brief an Kardinal Villot auf dieses in seinen Augen wesentliche Thema zurück. Seinem Beispiel folgend ließen sich in verschiedenen Ländern erfreute bischöfliche Reaktionen vernehmen, um den priesterlichen Zölibat zu verteidigen. Was der Beweis dafür ist, dass alles möglich ist, wenn die Bischöfe die Verantwortung ihres Amtes gerne übernehmen und ihre apostolische Autorität ausüben.

Die Folgen des Pastoralkonzils

Während der fünften Session von 1970 sprach sich die Vollversammlung einstimmig für die Gründung einer pastoralen Arbeitsgruppe aus, die dazu bestimmt war, die Arbeit des Pastoralkonzils fortzusetzen. Dies war der Anfang der Einsetzung eines Nationalen Pastoralrats.

Die Existenz dieses „permanenten Konzils“ rief Bedenken seitens von Rom hervor, sodass die Bischofskonferenz der Niederlande den Rat am 13. August 1972 schließlich auflöste. Er wurde allerdings durch eine „nationale Zusammenarbeit“ mit 81 Mitgliedern ersetzt. Zusammengesetzt aus 8 Vertretern pro Diözese sowie 25 von den Bischöfen ernannten Persönlichkeiten, versammelte sich dieses Organ dreimal. Es verschwand nach der 1980 in Rom abgehaltenen Synode der holländischen Bischöfe.

Die Geschichte dieses ersten „Nationalkonzils“, das unmittelbar nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil vonstattengehen sollte, enthält wichtige Erkenntnisse. Die von den holländischen Bischöfen begangenen „strategischen Irrtümer“ wurden von den deutschen Bischöfen im Gedächtnis behalten, die ihre Wiederholung vermieden. Sie erzielten zwar weniger, aber dafür nachhaltigere Ergebnisse.

Fortsetzung folgt.