Indien: Kirche gegen neues Anti-Bekehrungsgesetz

Quelle: FSSPX Aktuell

Parlament von Karnataka

Im indischen Bundesstaat Karnataka wurde am 15. September 2022 ein umstrittenes und sehr restriktives Anti-Bekehrungsgesetz vom Oberhaus des von Hindu-Nationalisten dominierten Lokalparlaments verabschiedet. Die kirchliche Hierarchie will den Fall vor Gericht zu bringen

In Karnataka ist es nicht leicht, vom Hinduismus zum Christentum überzutreten. Das Gesetz, das in dem südwestindischen Bundesstaat verabschiedet wurde, sieht eine Haftstrafe von drei bis fünf Jahren und eine Geldstrafe von 25.000 bis 100.000 indischen Rupien (300 bis 1.500 Euro) vor, wenn der Übertritt als „betrügerisch“ eingestuft wird. Das schreckt viele Menschen ab, da der Mindestlohn in dem Land bei 30 Euro pro Monat liegt.

Sajan K. George, Präsident des Global Council of Indian Christians (GCIC) mit Sitz in Bangalore, der Hauptstadt von Karnataka, hält die Ungerechtigkeit für eklatant: „Das rückwirkend verabschiedete Anti-Bekehrungsgesetz von Karnataka enthält drakonische Klauseln, um die Christen in Karnataka zu terrorisieren. Nicht nur die betroffene Person, sondern auch ihre Eltern, Geschwister, jede andere Person, die blutsverwandt oder auch nur verwandt ist, kann eine Klage wegen Zwangsbekehrung treffen.“

Ganz zu schweigen vom Preis: „Die vorgesehene Strafe ist schlimmer als die eines Mörders: eine Haftstrafe von drei Jahren, die auf bis zu fünf Jahre verlängert werden kann, mit einer Geldstrafe von 25 Tausend Rupien. Und bei der Bekehrung eines Minderjährigen, einer Frau oder einer Person aus einer unterprivilegierten Kaste kann die Strafe bis zu zehn Jahre betragen“, beklagt Sajan K. Goerge. 

Aber das ist noch nicht alles: Wenn die Person, die ihre Religion wechseln möchte, als ausreichend gutgläubig eingestuft wird - ein ziemlich subjektives Kriterium an den Ufern des Ganges -, muss sie mindestens 30 Tage im Voraus eine Erklärung bei den Regierungsbehörden einreichen, in der sie die Gründe für ihre Entscheidung darlegt. 

In Bezug auf interreligiöse Ehen besagt das Gesetz, dass jede Konversion eines der zukünftigen Ehepartner, die vor oder nach einer Eheschließung erfolgt, die Ehe nach indischem Recht ungültig macht.

Msgr. Peter Machado, Erzbischof von Bangalore und Sprecher der katholischen Bischöfe in der Region, hält die Situation für unhaltbar: „Die christliche Gemeinschaft fühlt sich betrogen“, sagte der Prälat, der seine Kommentare lieber dem Obersten Gericht von Karnataka vorbehalten möchte, bei dem er Berufung eingelegt hat. 

Einer seiner bischöflichen Mitbrüder, der es vorzog, anonym zu bleiben, sagte Asianews (Vatikan): „Sie greifen unsere Kirchen, sozialen Einrichtungen und Gläubigen an, indem sie den falschen Eindruck erwecken, dass Christen illegal die Armen bekehren.“

Im Bundesstaat Karnataka, wie auch anderswo in Indien, sind Christen ein beliebtes Angriffsziel für die regierenden Hindu-Nationalisten, da sie laut der Volkszählung von 2011 nur 1,87 Prozent der 61 Millionen Menschen ausmachen, die in der Region leben.