Euthanasie – wollen wir das in Österreich? Wir ernten die Früchte unserer Hybris

Quelle: FSSPX Aktuell

Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit wurden bereits im Mai 2019 vier Anträge beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof eingereicht, deren erklärtes Ziel es ist, § 78 StGB „Mitwirkung am Selbstmord“ sowie § 77 StGB „Tötung auf Verlangen“ als verfassungswidrig erklären zu lassen.  Eingebracht wurden die Anträge von vier Patienten, vertreten durch einen Wiener Anwalt. Finanziert wird das Verfahren vom international agierenden Schweizer Sterbehilfeverein „Dignitas“ mit der Begründung, das österreichische Gesetz verstoße gegen das Recht auf Privatleben und sei damit grundrechtswidrig (!) Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wird spätestens Mitte Dezember 2020 erwartet. 

„Europa hat Christus verlassen – und deshalb stirbt Europa, ganz allein deshalb!“

(Fjodor Dostojewski, um 1860)

Nahezu ein halbes Jahrhundert ist vergangen, seit der österreichische Staat dem ungeborenen Kind seinen Schutz entzog und es dadurch zum Eigentum der Mutter machte, über dessen Lebensrecht sie – zumindest in den ersten vierzehn Wochen der Schwangerschaft – das alleinige Verfügungsrecht bekam. Konnte ein solcher Schritt ohne Auswirkung auf unsere Gesellschaft bleiben?

Menschheit im Mutterleib ermordet

Werfen wir zunächst einen Blick weiter zurück in die Geschichte: Im antiken Rom galt ein Menschenleben wenig bis gar nichts und unliebsame Zeitgenossen konnten beseitigt werden, ohne Konsequenzen irgendwelcher Art fürchten zu müssen. War die Ehe im frühen römischen Reich noch geachtet, verlor sie ihren Wert in der späteren römischen Gesellschaft, die von einer moralischen Dekadenz höchsten Ausmaßes gekennzeichnet war. Ehebruch war gang und gebe, die unerwünschten Früchte des Ehebruchs wurden durch Trinken bestimmter Kräutermischungen beseitigt. Der Trend ging – selbst bei Ehepaaren – zur Kinderlosigkeit (kommt uns das bekannt vor?) Der römische Satirendichter Juvenal übte gnadenlose Kritik an der römischen Gesellschaft, er schrieb etwa um 100 n. Chr., dass der „abtreibende Arzt dafür bezahlt wird, die Menschheit im Mutterleib zu ermorden.“

Menschenleben ist heilig

Dem langsam wachsenden Christentum aber war jedes menschliche Leben heilig, diese Einstellung veränderte die Wertung des Lebens und somit auch die Einstellung zur Abtreibung in der römischen Gesellschaft von Grund auf. Vom frühen vierten Jahrhundert n. Chr. an blieb diese Haltung über nahezu 1700 Jahre unverändert. Selbst die ersten Vertreterinnen des Feminismus in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts lehnten die Abtreibung ab. Es blieb unserer Zeit vorbehalten, die Auffassungen unserer Ahnen, die diese durch viele Jahrhunderte hochhielten, für falsch zu erklären und sich eine Entscheidung darüber anzumaßen, welches menschliche Leben das Licht der Welt erblicken darf und welches nicht. Bei Verdacht auf eine Behinderung gilt die sog. Fristenlösung nicht, diese Kinder dürfen sogar, zumindest theoretisch, bis zum Einsetzen der Wehen getötet werden. Die Abtreibungslobby wird in allen westlichen Ländern von der Politik massiv unterstützt und gefördert.

Früchte unserer Hybris

Es gibt keine offiziellen Zahlen über Abtreibungen in Österreich, aber die Schätzungen liegen bei 30.000 im Jahr. Ich überlasse es dem Leser, auszurechnen, wie viele unserer Kinder in den letzten Jahrzehnten nicht geboren werden durften und im Abfallkübel landeten. Die Früchte unserer Hybris ernten wir schon: Fachkräftemangel in praktisch allen Bereichen (der weiter massiv zunehmen wird), Überalterung der Bevölkerung mit einer drohenden Pflegekrise, Auseinanderbrechen des Generationenvertrags und der zum Scheitern verurteilte Versuch, unser Geburtendefizit durch Migration auszugleichen. Die Menschen, die nicht geboren werden durften, fehlen längst in unserem Land!

…. wird fortgesetzt