Deutschland: Die römische Kurie warnt die Bischöfe scharf

Quelle: FSSPX Aktuell

Bischof Georg Bätzing und Kardinal Pietro Parolin

Dies geht aus der gemeinsamen Pressemitteilung des Heiligen Stuhls und der Deutschen Bischofskonferenz zu den Gesprächen hervor, die am 22. März 2024 in Rom zwischen Vertretern des deutschen Episkopats und einer Delegation der Römischen Kurie stattgefunden haben. 

Die Deutsche Bischofskonferenz wurde durch den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Georg Bätzing, sowie durch Stephan Ackermann, Michael Gerber, Peter Kohlgraf, Bertram Meier und Franz-Josef Overbeck, Vorsitzende verschiedener Kommissionen der Bischofskonferenz, vertreten. Nicht zu vergessen die Generalsekretärin Beate Gilles und der Pressesprecher Matthias Kopp. 

Auf römischer Seite waren dabei: Kardinal Pietro Parolin, Staatssekretär, Victor Fernandéz, Dikasterium für die Glaubenslehre, Robert F. Prevost, Dikasterium für die Bischöfe, Arthur Roche, Dikasterium für den Gottesdienst, Kurt Koch, Präsident des Päpstlichen Rates für die Einheit der Christen, und Erzbischof Filippo Iannone, Präsident des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten. 

Die Ungeduld in Deutschland scheint nach den verschiedenen Misserfolgen seit der fünften und letzten Synodenversammlung vor nunmehr einem Jahr zu wachsen. Der Höhepunkt der Versammlung war die offene und klare Ablehnung Roms gegen die Bildung des Synodenausschusses, der die Entscheidungen des Synodenweges umsetzen sollte. 

Die Augen waren auf Rom gerichtet, wo das Treffen zwischen deutschen Bischöfen und Prälaten der Kurie stattfand, „um den Dialog fortzusetzen, der während des Ad-limina-Besuchs der deutschen Bischöfe im November 2022 begonnen und bereits am 26. Juli 2023 Gegenstand eines ersten Austauschs gewesen war“, wie es in der Presseerklärung heißt.  

Das Treffen (...) fand in einer positiven und konstruktiven Atmosphäre statt“, heißt es in der Medienmitteilung weiter. Insbesondere „konnten einige der offenen theologischen Fragen angesprochen werden, die in den Dokumenten des synodalen Weges der katholischen Kirche in Deutschland aufgeworfen wurden“.  Aber „es wurden auch Differenzen und Übereinstimmungen festgestellt, wie sie im Synthesebericht der Weltsynode im Oktober 2023 dargelegt sind“. In der Pressemitteilung heißt es weiter: „Es wurde ein regelmäßiger Austausch zwischen den Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz und dem Heiligen Stuhl über die weitere Arbeit des synodalen Weges und des Synodalausschusses vereinbart.“ Offensichtlich hat die Kurie also der Bildung des ominösen Synodalausschusses zugestimmt, obwohl dieser bislang verboten war. Was steckt dahinter? 

Die einzige Information, die dazu weitergegeben wird, ist die, dass „die deutschen Bischöfe sich verpflichtet haben, dass diese Arbeit dazu dient, konkrete Formen der Synodalität in der Kirche in Deutschland in Übereinstimmung mit der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, den Vorschriften des Kirchenrechts und den Ergebnissen der Weltsynode zu entwickeln, die dann dem Heiligen Stuhl zur Genehmigung vorgelegt werden“. Das bedeutet konkret, dass die Kirche in Deutschland ihren synodalen Weg fortsetzen kann, sofern sie die Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils und das aktuelle Kirchenrecht beachtet. Der Synodalweg wird also bald seinen Synodalausschuss für die Fortsetzung seiner Arbeit wählen können.  

Genau deswegen arbeiten in Deutschland anscheinend immer noch Diözesankomitees an liturgischen Formularen für die Segnung homosexueller Paare, mit dem Argument, dass Rom nicht grundsätzlich dagegen sei, und setzen auf einen Wandel in der Lehre über Homosexualität, der von der deutschen Synodalität offen gefordert wird.  

„’Wir müssen schnell handeln', lautete eine der Botschaften aus Frankfurt [am Main, wo die 5. Versammlung des Synodalwegs stattfand]“, erinnern Matthias Altmann und Benedikt Heider in einem Artikel auf katholisch.de, der inoffiziellen Website der deutschen Bischöfe, die die Misserfolge des deutschen Synodalwegs im letzten Jahr aufzeigt. Diese Mahnung zur Eile hat ihre Gültigkeit für die deutschen Bischöfe offensichtlich auf keinen Fall verloren.