EU-Parlament: Stellenwert menschlicher Embryonen herabgesetzt

Quelle: FSSPX Aktuell

Am 12. September 2023, als die Kirche den heiligen Namen Marias, die Quelle der Hoffnung und des Lebens, feierte, sprach sich das Straßburger Parlament erneut gegen die Kultur des Lebens und für eine niedrige Moral aus. Im Fokus steht dabei der menschliche Embryo, der zu einer bloßen „Substanz menschlichen Ursprungs" degradiert und damit einem Stück Haut oder einem roten Blutkörperchen gleichgesetzt wird.

Das Europäische Parlament hat am 12. September den Vorschlag zu neuen Regeln für die Verwendung von „Substanzen menschlichen Ursprungs“ (Substances of Human Origin, SoHO) in der Europäischen Union (EU) mit 483 zu 52 Stimmen bei 89 Enthaltungen angenommen. 

Auf den ersten Blick ist die Absicht lobenswert, da es offiziell darum geht, die Zusammenlegung von Ressourcen auf europäischer Ebene zu erleichtern, um den Zugang zu medizinischen Behandlungen für alle EU-Bürger zu gewährleisten. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail. 

In dem verabschiedeten Entwurf werden „menschliche Substanzen wie Blut und seine Bestandteile - rote/weiße Blutkörperchen, Plasma, Gewebe und Zellen -, die für Transfusionen, Therapien, Transplantationen oder die medizinisch unterstützte Fortpflanzung verwendet werden“ als gleichwertig bezeichnet. Eine Unklarheit, die Embryos betreffen kann. 

Eine Zweideutigkeit, auf die die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (Commissio Episcopatum Communitatis Europensis (COMECE)) schnell hingewiesen hat. Sie reagierte über ihren Generalsekretär Pater Manuel Barrios-Prieto: „Die Gefahr besteht in der Möglichkeit, dass eine solche Definition die Würde und den Wert des menschlichen Lebens herabsetzt, indem sie eine unannehmbare Gleichsetzung von Embryonen und Föten mit einfachen Hautzellen oder Blutplasma schafft.“ 

Eine besorgniserregende Lücke, wenn man bedenkt, dass die angenommene Regelung zu SoHO ein Basistext ist, der als Orientierungspunkt für die Entwicklung des pharmazeutischen und reproduktiven Rechts fungieren soll. 

Der Artikel 58 des vom Straßburger Parlament verabschiedeten Textes wirft ebenfalls ernsthafte ethische Probleme auf, auf die die europäischen Bischofskonferenzen hinweisen, da nun „genetische Voruntersuchungen an Embryonen und Föten erlaubt und sogar vorgeschrieben sind, was potenziell den Weg zur Selektion von Leben ebnet und Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Recht auf Selbstbestimmung sowohl für Spender als auch für Empfänger aufwirft.“ 

Seit der Abstimmung am 12. September fungiert das SoHO-Gesetz als offizielle Position des Parlaments im Hinblick auf die bevorstehenden Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union. 

Angesichts dieser wenig erfreulichen Aussichten bestehen die Prälaten der COMECE darauf, dass das Recht der einzelnen EU-Mitgliedstaaten, „diese hoch ethische Frage selbst zu regeln“ und „die Umsetzung des neuen Gesetzes zu verweigern“, gewährleistet wird. 

Leider müssen wir bei dem Vorgang erkennen, dass die Utopie einer „supranationalen europäischen Gemeinschaft“, deren „Gründungsvater“ Robert Schuman von Papst Franziskus im Jahr 2021 zur ‚Ehrwürdigkeit‘ erklärt wurde, sich einmal mehr in eine Dystopie verwandelt. Damit ist der Entwurf einer Gesellschaft gemeint, in der das menschliche Wesen, das nach dem Bild und Gleichnis Gottes geschaffen wurde, nur noch einen materiellen und quantitativen Wert hat – gleich jeder anderen Ware, die beliebig verwendbar und zu entsorgen ist.