European Centre for Law and Justice in Frankreich: ECLJ wendet sich an drei UN-Gremien

Quelle: FSSPX Aktuell

Das Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit (ECLJ) hat drei Instanzen der Vereinten Nationen (UNO) mit dem Gesetzentwurf zur Sterbehilfe in Frankreich befasst: den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, den Unabhängigen Experten für die Rechte älterer Menschen und den Sonderberichterstatter für die Rechte von Menschen mit Behinderungen des Menschenrechtsrats.

Ab dem 9. April 2025 wird der Sozialausschuss der französischen Nationalversammlung den Gesetzesvorschlag zum Lebensende (Nr. 1100) prüfen, der am 11. März 2025 vom sozialistischen Abgeordneten Olivier Falorni eingereicht wurde. Dieses Gesetz sieht die Legalisierung von Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid vor. 

Ziel der Anrufung von drei UN-Instanzen ist es, „das französische Parlament an den internationalen Rechtsrahmen zu erinnern, in den sich die Debatte über das Lebensende einfügen muss“. Wie das ECLJ erinnert, „findet diese Debatte seit einem Jahr unter Missachtung der internationalen Verpflichtungen Frankreichs in Bezug auf den Schutz des Rechts auf Leben und Gesundheit statt“. Diese Verpflichtungen sind wenig bekannt, und die Aktivitäten des ECLJ soll diese Unzulänglichkeit beheben.

Tatsächlich verbieten „unantastbare und übergesetzliche internationale Normen die Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suizid absolut und ausnahmslos.“ Zunächst ist das Tötungsverbot die Grundlage der Menschenrechte, ein Grundsatz, der nach dem Zweiten Weltkrieg bekräftigt wurde, nachdem Ärzte in Nürnberg wegen Sterbehilfe bei Menschen mit Behinderungen verurteilt worden waren.

Die Europäische Menschenrechtskonvention legt ganz klar fest, dass „niemand vorsätzlich getötet werden darf“ (Art. 2). Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte besagt, dass „das Recht auf Leben ein unveräußerliches Menschenrecht ist.“ Selbst wenn die Straffreiheit der Sterbehilfe freiwillig eingeführt wird, verstößt sie direkt gegen diese Bestimmungen.

Darüber hinaus, so stellt die ECLJ fest, beweisen „die Erfahrungen von Ländern wie Belgien und Kanada“, dass „die Praxis der Sterbehilfe, sobald sie entkriminalisiert ist, unkontrollierbar wird und sich auf Kosten der am stärksten gefährdeten, behinderten und älteren Menschen ausbreitet.“ Somit führt die Entkriminalisierung der Sterbehilfe zu einem äußerst schwerwiegenden kulturellen und rechtlichen Rückschritt.

So hat der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 21. März 2025 Kanada empfohlen, die Sterbehilfe für Menschen mit Behinderungen abzuschaffen, wobei er sich auf das Recht auf Leben stützte. „Wir“, so die ECLJ weiter, “fordern die UNO auf, ein Berichts- und Untersuchungsverfahren für alle Länder einzuleiten, die die Sterbehilfe legalisiert haben, damit die Fehlentwicklungen vollständig ans Licht gebracht werden und von den Befürwortern der Sterbehilfe nicht mehr geleugnet werden können.“

Die ECLJ hat eine Online-Petition gestartet, die bereits fast 8.000 Unterschriften gesammelt hat. Es ist immer noch möglich, sich dieser anzuschließen, da die aktualisierte Liste im Mai 2025 an die UNO zurückgeschickt wird.

Die ECLJ begrüßt die Stellungnahme des Collectif Démocratie, éthique et solidarités zu begrüßen, die am Montag, dem 7. April, auf der Titelseite der französischen Zeitung Le Figaro erschien: „Große Stimmen erheben sich gegen die ‚aktive Sterbehilfe‘.“ Die ECLJ ist übrigens in diesem Kollektiv vertreten und beteiligt sich an seiner Arbeit.

Schließlich schließt der Artikel mit der „nachdrücklichen Unterstützung eines separaten Gesetzesvorschlags zur Palliativ- und Begleitpflege (Nr. 1102), der am 11. März 2025 von der Abgeordneten Annie Vidal von Renaissance [Renaissance ist eine liberale politische Partei in Frankreich, d. Red.] eingereicht wurde.“

Der Artikel beklagt schließlich, dass „die Pro-Euthanasie-Aktivisten, insbesondere der Verein für ein Sterben in Würde, leider die Prüfung verzögern. Dieser Text ist jedoch unerlässlich, da er darauf abzielt, das Versorgungsangebot für ältere und behinderte Menschen zu verbessern“, schließt der ECLJ.

Die Aktion wird insgesamt vielleicht nicht von Erfolg gekrönt sein, aber sie hat den Vorteil, dass sie an Texte erinnert, die den hartnäckigen Progressiven Steine in den Weg legen können und die vor Gericht gegen das Gesetz angeführt werden könnten.